Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Deutschen Fußball Liga zurückgewiesen. Bundesländer dürfen den Bundesligisten Polizeieinsätze bei Risikospielen in Rechnung stellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Deutschen Fußball Liga zurückgewiesen. Bundesländer dürfen den Bundesligisten Polizeieinsätze bei Risikospielen in Rechnung stellen.
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